Architekturplanung

AVICA-PLAN betreut Bauvorhaben von der Projektentwicklung bis zur Übergabe an das Facillity Management.

Building Information Modeling (BIM)

BIM steht für Building Information Model und gleichzeitig für Building Information Modeling. Bei dem ersteren handelt es sich um das virtuelle Modell als solchem. Dieses wird durch geeignete Verfahren, dem Building Information Modeling generiert. Beide Begriffe kommen ohne einander nicht aus. BIM bedeutet eine andere geeignetere Sichtweise auf den Beruf des Architekten und alle an der Planung, Bewirtschaftung und sogar dem Abriss, im Sinne der Nachhaltigkeit beteiligten. Alle von AVICA-Plan erstellten Projekte werden ausschliesslich BIM-konform hergestellt.

Baubetreuung

KEINE MIETE, UNABHÄNGIG, FREIHEIT, SELBST GESTALTEN

Der Bau eines Hauses ist, neben Bildung, die sinnvollste Investition in die Zukunft. Die eigenen vier Wände sind viel mehr als nur einfach keine Miete zu zahlen. Sie bedeuten das Wissen und das Recht um den Ort, zu dem man gehört, und der die Kinder fortan prägt. Eigentum bedeutet Sicherheit.

Vertragsrecht

Ein privater Bauherr kann sich auf keinerlei Verbraucherschutzrechte berufen. Es gibt weder ein zwei-wöchiges Rückgaberecht, noch ist die Gewährleistung mit der aus dem Einzelhandel vergleichbar. In vielen Fällen werden Unternehmen versuchen sich Vorteile dadurch zu verschaffen. AVICA-PLAN kann Ihnen die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Gleichwohl können wir Ihnen Empfehlungen und Hinweise geben, wann es sich für Sie lohnen könnte, sich zusätzlichen Rat bei einem Juristen einzuholen.

Plausibilitäts- und Baustellenkontrollen

Beim schlüsselfertigen Bauen ist die zusätzliche, laufende Kontrolle durch einen unabhängigen Fachmann sicherer als die reine Überwachung durch einen Bauleiter der Hausbaufirma. Bauträger, die Häuser schlüsselfertig herstellen, sind Bauherren. Sie lösen Sie, also den späteren Eigentümer, in der Funktion des Bauherren ab, um Ihnen Risiken abzunehmen. Sie selbst kaufen, notariell beurkundet, Grundstück und Haus aus der Hand des Bauträgers, nach der Fertigstellung. Im Umkehrschluss darf der Bauträger den Zugang zur Baustelle während der Bauphase reglementieren. Er kann Ihnen den Zugang zur Baustelle sogar auch untersagen, bsp. wenn der Zustand der Baustelle Kritik hervorrufen würde. In diesen Fällen lohnt es sich die Kontrollmöglichkeiten vorher vertraglich vereinbart zu haben, denn viele Baumängel sind bei der Abnahme nicht zu erkennen, während Sie einem in der Bauphase direkt in das Auge springen und der Verantwortliche schnell ermittelt ist.

Kostenkontrolle

Die finanziellen Risiken können während der Bauphase von branchenfremden Beteiligten kaum zu durchschauen sein. Denn vielfach sind Unternehmer und deren Mitarbeiter besser geschult in der Vernebelung etwaiger, sagen wir „Kunstfehler“, als in der Ausführung von Arbeiten nach den „Regeln der Technik“. Das Geld für einen Anwalt, der sich widerum eines vereidigten Bausachverständigen bedient, muß vorgestreckt werden. Bausachverständige sind zudem i.d.R. auf Monate ausgebucht. Den Bezug der neuen Immobilie bsp. weil die Mietwohnung nicht mehr zur Verfügung steht, verstehen Gerichte oft als „Abnahme des Bauwerks“. Sie sehen: Die Kosten für eine durchgehende Baubetreuung machen sich schwer bezahlt.

Für mehr Informationen stehe ich Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.